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Mühlenring 8

Imac

Für dieses Grundstück existiert noch ein alter Kaufvertrag aus dem Jahre 1735 im Staatsarchiv Aurich.
Damals verkaufte Jacobus Tellighusen „sein alhir zu Canum stehend Wohnhauß und Warff“ an Albert Jacobs. Das Grundstück grenzte im Norden an Ayso Ufkes, im Westen gleichfalls an Ayso Ufkes und Cornelius Ufkes sowie im Süden und Osten am „Kirch-Pfade“. Der Kaufpreis betrug 270 Gulden, zahlbar in mehreren Raten. Als Zeugen werden im Kaufvertrag Peter Hanssen und D. a Tellighusen genannt.

Von Jacobus Tellighuisen (damalige Schreibweise) ist bekannt, dass er in erster Ehe mit Fenneke Karels verheiratet war, die 1734 verstarb. Noch im gleichen Jahr heiratete Jacobus dann die Witwe Bauke Janss.

Der Käufer des Grundstücks war Albert Jacobs, der aus Freepsum stammen dürfte. Er war Landgebräucher und heiratete in erster Ehe 1731 Anke Hansen, die bereits 1735 verstarb.

Im Jahre 1737 erfolgte dann seine Heirat mit Trintie Sigers. Diese Ehefrau wurde in Klein-Midlum geboren und wohnte 1737 in Oldersum. Das Ehepaar Albert Jacobs und Trintie Sigers hatte sieben Kinder. Die jüngste Tochter Stientje heiratete 1771 in Canum Evert Janssen. Dies sind die Stamm-Eltern der Familie Ross/Roß.
Noch heute leben fast 40 direkte Nachkommen von Albert Jacobs und Trintie Sigers in Canum!

Nach dem Tode von Trintie Sigers heiratete der 63jährige Albert Jacobs in 3. Ehe Hilke Tjarks, eine Witwe aus Twixlum. Das einzige Kind dieser Ehe – ein Sohn- war „blödsinnig“.

Albert Jacobs starb 1785 in Canum im Alter von 80 Jahren. In seinem Sterbeeintrag steht: „eertyts een Landgebruiker dog daar na verarmt“ (früher ein Landgebräucher, doch dann verarmt). Nach dem Tode seiner Witwe im Jahre 1799 blieb der behinderte Sohn zurück.

Zur Sicherung seines Unterhalts wurde dann wohl das Grundstück an die Armenkasse übertragen, die dafür dann die Versorgung des Sohnes übernahm. Im Zuge dessen wurde das Wohnhaus des Albert Jacobs zum Armenhaus der Gemeinde Canum.

Früher hatte jede Gemeinde ein Armenhaus. Es gab damals keine Sozialversicherungen. Wenn jemand verarmte, musste die Heimat-Gemeinde für die Unterhaltskosten aufkommen. Dafür gab es so genannte Armenkassen, deren Einnahmen bestanden meistens aus Kollekten, Pachten usw. Es konnte damals durchaus vorkommen, dass z. B. ältere Arbeiter im Alter nicht mehr für ihren eigenen Unterhalt sorgen konnten. Hatten sie keine eigene Unterkunft, wurden sie in das Armenhaus ‚eingewiesen’ und dort versorgt. Vorher wurden meistens die eigenen Mobilien verkauft und der Erlös ging an die Armenkasse.

Gemäß den Akten der Brandkasse diente das Haus noch bis nach 1900 als Armenhaus. Seit einigen Jahrzehnten ist es wieder im Privatbesitz und auf einem Teil dieses Grundstückes wurde um 1968 das Dorfgemeinschaftshaus gebaut.